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Energiesparlampen - Ende der Glühbirnen

für die Inhalte übernehmen wir keine Haftung

Ab Herbst 2009 beginnt der Ausstieg aus dem Zeitalter der Glühlampen

Für Sie gibt es aber vernünftige Alternativen, mit freundlicher Unterstützung der Firmen Osram und Philips haben wir hier für Sie Informationen zusammengestellt.

Die EuP-Richtlinie zeigt, wohin es in Zukunft geht.

Die EuP-Richtlinie (Eco-Design Requirements for Energy-Using Products, 2005/32/EG) ist eingebettet in das Klimaschutzprogramm der EU und legt Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte fest. Im Blickpunkt steht hierbei der Energieverbrauch während des gesamten Produkt-Lebenszyklus – von der Herstellung über den Betrieb bis hin zur Entsorgung.

Als dritte Säule neben der WEEE-Richtlinie (Recycling) und der RoHS-Richtlinie (Reduzierung von Schadstoffen) definiert die EuP-Richtlinie (Senkung des Energieverbrauchs) somit wesentliche Umweltschutz-Kriterien, die elektrische Geräte künftig erfüllen müssen.

Die EuP-Richtlinie ist eine Rahmenrichtlinie – dies bedeutet, sie enthält lediglich übergreifende Zielsetzungen. Die konkreten produktbezogenen Umweltanforderungen werden dann in den so genannten Durchführungsmaßnahmen (Implementing Measures) ausformuliert. Im Bereich Beleuchtung liegen bereits Ausphasungsszenarien für die Bereiche Haushaltsbeleuchtung und Beleuchtung des tertiären Sektors (Straßen-, Büro- und Industriebeleuchtung) vor, die derzeit noch diskutiert werden.

Bereits ab 2009 wird hier ein schrittweises auslaufen lassen weniger effizienter Leuchtmittel vorgesehen.

Die großen Markenlieferanten (wie z.B. OSRAM oder Philips) bieten bereits heute innovative, effiziente Technologien und ein breites Sortiment an energiesparenden

Alternativen zu herkömmlichen Lampen.

Was sich ab September 2009 ändert: (ausphasen = ersetzen)

  Straßen-, Büro- und Industriebeleuchtung Haushaltsbeleuchtung
2009  

 

• Klare Lampen: Mindestanforderung Energieklasse C für Lampen ≥ 950 lm, Klasse E für sonstige Lampen (z. B. ausphasen von GLS ≥ 100 W)

• Bei nicht-klaren Lampen: Mindestanforderung Energieklasse A für alle Lampen (z. Zt. teilw. CFLi und LED)

• Anforderungen für neue Produktinformationen auf den Verpackungen

• Neue erforderliche technische Spezifikationen proTechnologie

2010

• Leuchtstofflampen T8 Halophosphat ausphasen

01.09.2010:

• Klare Lampen: Mindestanforderung Energieklasse C für Lampen ≥ 725 Im (z. B. ausphasen von GLS ≥ 75 W)

2011  

01.09.2011:

• Klare Lampen: Mindestanforderung Energieklasse C für Lampen ≥ 450 Im (z. B. ausphasen von GLS ≥ 60 W)

2012

• Leuchtstofflampen T12 ausphasen

• Natriumdampfhochdrucklampen (HPS): HPS Standard Qualität (nur E27/E40/PGZ12 betroffen) ausphasen

• Halogenmetalldampflampen (MH): weniger effiziente MH (nur E27/E40/PGZ12 betroffen) ausphasen

01.09.2012:

• Klare Lampen: Mindestanforderung Energieklasse C für Lampen ≥ 60 Im (z. B. ausphasen von GLS ≥ 7 W)

2013

 

01.09.2013:

• Gesteigerte Anforderungen an die technischen Spezifikationen, definiert in 2009

• Ausphasen von Lampen mit Sockeln S14, S15 oder S19

2014

• Review der Verordnung durch die EU-Kommission

• Review der Verordnung durch die EU-Kommision

2015

• Quecksilberdampflampen (HPM) ausphasen

• Natriumdampfhochdruck-Plug-in/Retrofit-Lampen ausphasen (= 1:1-Ersatz für HPM)

 
2016

 

• Klare Lampen: Mindestanforderung Energieklasse B für alle Lampen außer die mit G9- und R7s-Sockeln (= ausphasen der heutigen Klasse C HALOGEN ENERGY SAVER)

• Ausphasen von Lampen mit E14/E27/B22d/B15d Sockeln und Spannung ≤ 60 V

2017

• Schlechter performende Halogenmetalldampflampen (MH) (nur E27/E40/PGZ12 betroffen) ausphasen

 

 

 

Diese Information können Sie hier auf Ihren PC laden: <<OSRAM EUP Richtlinie>>

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Stand: 01. November 2009